Fristende Wärmepumpen-Privileg 30.09.2025 –

was für Sie als Vermieter jetzt wichtig ist

Prämien-Cover

So umgehen Sie Mietkürzungen von bis zu 15 % und meiden horrende Bußgelder!

Das Wärmepumpen-Privileg wurde am 01.10.2024 gestrichen. Sie als Vermieter müssen jetzt den Energieverbrauch verpflichtend erfassen – und bis spätestens 30.09.2025 ein geeignetes Messsystem installieren! Sonst drohen rechtliche Konsequenzen.


Was genau auf Sie zukommt, welche Technik erforderlich ist und wie Sie die Kosten rechtssicher umlegen können, zeigt Ihnen unser kostenloser PDF-Report.

Welche Geräte Sie jetzt dringend einbauen müssen – inklusive aller Fristen, benötigter Technik & Smart-Meter-Anforderungen

Wie Sie Mietkürzungen einfach vermeiden – mit rechtssicherer Umsetzung nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV

Welche Kosten für Sie entstehen – und was Sie auf Ihre Mieter umlegen dürfen

Konkrete Umsetzungshilfen für Ihre Immobilie – vom Einbau bis zur Kommunikation mit Mietern


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